Christian Altstadt

Triathlet

01.12.2020 – Zur Bedeutung der „Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung“ aus Sicht eines Profisportlers

01.12.2020 – Zur Bedeutung der „Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung“ aus Sicht eines Profisportlers

Ende Oktober diesen Jahres wurde nach Tagung der Bund-Länder Konferenz eine weitere „Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ beschlossen. Diese trat Anfang November in Kraft und wurde Ende November mit Geltung zum 01. Dezember nochmals leicht überarbeitet.

Durch diesen umgangssprachlich auch „Lockdown-Light“ genannten Zustand stehen nicht nur Gastronomen, Künstler, Hotel- und Fitnessstudiobetreiber sowie viele weitere Berufsbereiche, sondern auch wir Berufssportler vor enormen Herausforderungen und Problemen, denn die Ausübung unseres Berufs ist gar nicht oder zumindest nur stark eingeschränkt möglich. Die vielen Freizeit- und Hobbysportler leiden selbstverständlich ebenfalls unter den Einschränkungen. Eine Verhältnismäßigkeit oder gar Sinnhaftigkeit der Maßnahmen an sich soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden und auch eine grundsätzliche Infragestellung derselben ist nicht beabsichtigt.

Es ist aber interessant, die Verordnung hinsichtlich unserer Sparte – des (Profi-) Triathlonsports – genauer unter die Lupe zu nehmen. So wird in § 11 festgelegt, dass der „Freizeitsport und organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanalgen sowie unter freiem Himmel“ untersagt ist. Ausnahmen bilden der „Individualsport ohne Körperkontakt, insbesondere Reiten, Tennis, Golf […], der Sport- und Schwimmunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen, der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen (sowie) olympischen und Kaderathleten“. Anschließend werden die Profisportvereine genauer definiert und es findet eine explizite Bezugnahme auf den Fußball statt, der selbstverständlich in so einer Verordnung nicht fehlen darf.

Vom Triathlon ist leider nirgends die Rede. Man könnte grundlegend mit den Vorgaben arbeiten und beispielsweise eine Subsumption unter den Punkt „olympische und Kaderathleten“ vornehmen. Leider bin ich aber kein Kaderathlet und trainiere auch für keine olympischen Spiele, denn die Langdistanz ist schlichtweg keine olympische Sportart. Allerdings ist sie definitiv eine (eigene) ernstzunehmende Sportart. Auch wenn es keine Kaderstrukturen gibt, so gibt es zahlreiche nationale und internationale Wettkämpfe und Meisterschaften. Dennoch falle ich folglich als Profitriathlet mit Schwerpunkt Ironman, der mit diesem Sport seinen Lebensunterhalt verdient, somit nicht nur trainingstechnisch einen professionellen Ansatz verfolgt, durch dieses Raster. Auch gibt es im Triathlonsport keine reinen Profisportvereine, sondern die Nähe zwischen Profiathleten und Amateursportlern ist sowohl in den jeweiligen Vereins- und Verbandsstrukturen, wie auch in den Wettkämpfen ein besonderes Merkmal und macht diesen Sport gerade erlebbar und faszinierend. Dass beispielsweise der Triathlon Jena e.V. nicht als Profi- oder Semiprofisportverein gilt und somit von den Schließungen in der Ausübung des Schwimmtrainings betroffen ist, leuchtet nach Auslegung der Verordnung ein. Allerdings finde ich es nicht ersichtlich, wieso ein einzelner oder wenige Profitriathleten nicht auf einer Bahn ohne Körperkontakt ihr Training ausüben dürfen, während für nahezu sämtliche andere und vor allem (Mannschafts-) Sportler Ausnahmen bestehen. Man könnte des Weiteren auch mit dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung und Berufsausübungsfreiheit argumentieren.

Eine Verordnung wie diese kann letztlich nie vollständig und vollends „gerecht“ sein, da es viel zu viele Spezialisierungen und Ausdifferenzierungen in unserer Gesellschaft gibt und Politik stets aus Kompromissfindung besteht. Gerade deshalb ist es aber umso wichtiger, als Betroffener und auch in der Rolle des Bürgers bestimmte Problemzonen oder Missstände zu thematisieren und letztlich dagegen vorzugehen. Genau dies habe ich auch getan und schlussendlich von zuständiger Stelle recht bekommen, sodass ich mein Schwimmtraining ausüben beziehungsweise fortsetzen kann. Inhaltliche Informationen kann ich an dieser Stelle leider nicht mitteilen. Indes bleibt als Ergebnis festzuhalten, dass politische Partizipation eines jeden einzelnen immens wichtig ist. Freilich erfordert diese ein gewisses Maß an Zeit und Mühe, welche sich schlussendlich aber manchmal auszahlen.

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